Finca Castell Son Lladó

Es ist unser Bestreben, Ihnen Ihre wohlverdienten Urlaubstage so angenehm wie möglich zu gestalten. Daher möchten wir Sie im Folgenden umfassend informieren, damit Ihnen Enttäuschungen am Urlaubsort weitgehend erspart bleiben.

Bei den Gästehäusern und Studios der Finca Son Llado Vell handelt es sich um private Ferienhäuser, die individuell und sehr persönlich ausgestattet sind. Da die Substanz alt ist, entsprechen die Gebäude nicht modernen bauvorschriftlichen Richtlinien. Decken- und Türhöhen sind zum Teil niedriger, als sie es gewöhnt sind, Fußböden und Stufen sind nicht unbedingt ganz eben.

Die Gebäude befinden sich in ländlichem Gebiet, so können je nach Jahreszeit Mücken und Insekten vorkommen. Über Geckos sollten Sie sich freuen, da es sich um natürliche „Mückenfallen“ handelt. Ameisen können lästig werden, daher bitten wir, Lebensmittel und Essensreste nicht offen stehen zu lassen.Ihren Müll entsorgen Sie bitte selbst in den dafür vorhandenen Containern der Kommune, die sich überall an den öffentlichen Straßen befinden.

Geräusche vom ersten Hahnenschrei über das Bimmeln von Schafsglocken bis zum Ruf der Käuze gehören auf dem Land dazu, ab und zu findet im Umfeld aber auch landwirtschaftliche Tätigkeit statt. Dann muß man schon mal ein Treckergeräusch ertragen.

Es kann – insbesondere in der Hauptsaison oder während eines Gewitters – zu Stromausfällen kommen. Damit Sie dann nicht „im Dunkeln stehen“ sind die Häuser mit Öllämpchen oder Kerzen ausgestattet.


AGB

1. Vertragsabschluss Die Reiseanmeldung kann schriftlich, per Fax oder e-Mail erfolgen und gilt mit Eingang unserer Reservierungsbestätigung als verbindlicher Vertragsabschluss, ohne daß es einer weiteren Bestätigung seitens des Anmelders bedarf. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder stellvertretend auch für alle aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Nebenabreden bedürfen stets der schriftlichen Form.

2. Leistungen: Die Mietpreise verstehen sich pro Tag und Haus für die benannte Personenzahl einschließlich Nebenkosten wie Bettwäsche, Handtücher, Gas, Wasser, Strom, sowie den Kosten der benannten Freizeiteinrichtungen und der Endreinigung. Bei mehrwöchigem Aufenthalt erfolgt wöchentlich Wäschewechsel.
Die gemieteten Räume sind besenrein mit gespültem Geschirr zurückzugeben. ist dies nicht der Fall kann eine Nachbelastung für den Mehraufwand der Endreinigung erhoben werden.
Bei Inanspruchnahme der Heizung oder elektrischer Heizkörper wird aufgrund der gestiegenen Energiekosten ein Aufschlag von 5 % auf den Mietpreis/Tag erhoben.

Jedes Kind gilt als eine Person, für die Bereitstellung eines Gitterbettes fallen einmalig 40,- € an.
Variable An- und Abreisetage sind möglich, jedoch beträgt die Mindestmietdauer 6 Übernachtungen. Bei Aufenthalten unter 1 Woche wird eine außerordentliche Endreinigungsgebühr von 50,- € für die Studios sowie Caba Negra und von 80,- € für Vaca Roja und Casa Blanca erhoben.
Eine Kaution von 200,- € ist bei Einzug bar zu entrichten.
Haustiere können nach vorheriger Absprache gern mitgebracht werden, aber bedenken Sie dabei, dass Hunde und Katzen mit "Hausrecht" auf der Finca leben.

3. Zahlungsbedingungen Mit Eingang der Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung von
35% des Gesamtpreises fällig. Der Nachweis der erfolgten Anzahlung muß spätestens 8 Tage nach verbindlicher Reservierungsbestätigung per Fax oder e-mail bei uns vorliegen. Die Restzahlung hat bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Bei kurzfristiger Buchung innerhalb der 30 Tage Frist ist der gesamte Betrag sofort fällig.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Gesamtpreises halten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
Überweisungsgebühren der Banken sind zusätzlich zu den Mietkosten zu tragen und gegebenenfalls uns zu erstatten.
Barzahlungen vor Ort sind nach Absprache möglich, Kreditkarten und Schecks werden nicht akzeptiert.

4. Stornierung/Rücktritt Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Dabei werden folgende Gebühren fällig:
Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt 35 % der Gesamtkosten
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % der Gesamtkosten
Bei Rücktritt ab 29 Tage vor Reiseantritt und Nichterscheinen 100 %.

Für separat gebuchte Leistungen wie Mietwagen, Flugleistungen etc. gelten die üblichen Stornogebühren der jeweiligen Gesellschaften.

5. Versicherung Wir empfehlen, eine separate Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

6. Anreise/Abreise Die Häuser/Studios stehen bei Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung und sind bei Abreise
bis 10.00 Uhr zu räumen. Individuelle Lösungen sind je nach Buchungsstand möglich.

7. Haftung Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, seinem mitgebrachten Tier oder seinen Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Er ist während der Mietzeit für das Haus verantwortlich – insbesondere für die Sicherung von Fenstern und Türen – und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
Empfehlenswert ist die Erweiterung der eigenen Haftpflichtversicherung um eine Mietsachschäden-deckung an gemieteten Gebäuden. Für eventuelle Einbrüche empfiehlt sich der Abschluß einer Reisegepäckversicherung.

Der Mieter ist nicht berechtigt, andere Personen bzw. mehr als die angemeldeten Personen oder Tiere, als die im Mietvertrag bezeichneten, in dem angemieteten Haus unterzubringen. Wir sind berechtigt, diese Personen oder Tiere abzuweisen.

Wir sind auch berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die umgehende Räumung durch den Gast zu verlangen, wenn dieser gegen die ihm obliegende Sorgfaltspflicht für das angemietete Haus schwer verstößt, insbesondere wenn er andere Personen und/oder Tiere als die im Vertrag bezeichneten aufnimmt oder wenn er das angemietete Haus mutwillig beschädigt oder sonst die Pflichten eines ordnungsgemäßen Mieters verletzt. In diesem Fall ist der Gast nicht berechtigt, die anteilige Rückzahlung des Mietpreises zu fordern.

Wird die Durchführung des Mietvertrages infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Aufwendungen oder Leistungen zu verlangen.

Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgenommen, ebenso für gelegentliche Störungen durch Natur- oder örtliche Gegebenheiten.

Der Gast kann unverzüglich vom Eigentümer Abhilfe verlangen, wenn er an dem angemieteten Haus berechtigterweise Mängel beanstandet. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Unterläßt der Gast eine Reklamation innerhalb von 24 Stunden, verliert er sämtliche Ansprüche auf Abhilfe.

Die Benutzung der Gebäude und Mietsachen erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.

 

 

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