Finca Isla Son Lladó
Es ist unser Bestreben, Ihnen Ihre
wohlverdienten Urlaubstage so angenehm wie möglich zu gestalten.
Daher möchten wir Sie im Folgenden umfassend informieren,
damit Ihnen Enttäuschungen am Urlaubsort weitgehend
erspart bleiben. Bei den Appartements der Finca Son Llado Vell handelt
es sich um private Ferienhäuser, die individuell
und sehr persönlich ausgestattet sind. Da die
Substanz alt ist, entsprechen die Gebäude nicht
modernen bauvorschriftlichen Richtlinien. Decken- und
Türhöhen sind zum Teil niedriger, als sie
es gewöhnt sind, Fußböden und Stufen
sind nicht unbedingt ganz eben. Die Gebäude befinden sich in ländlichem
Gebiet, so können je nach Jahreszeit Mücken
und Insekten vorkommen. Über Geckos sollten Sie
sich freuen, da es sich um natürliche „Mückenfallen“ handelt.
Ameisen können lästig werden, daher bitten
wir, Lebensmittel und Essensreste nicht offen stehen
zu lassen. Geräusche vom ersten Hahnenschrei über das
Bimmeln von Schafsglocken bis zum Ruf der Käuze
gehören auf dem Land dazu, ab und zu findet im
Umfeld aber auch landwirtschaftliche Tätigkeit
statt. Dann muß man schon mal ein Treckergeräusch
ertragen. Es kann – insbesondere in der Hauptsaison oder
während eines Gewitters – zu Stromausfällen
kommen. Damit Sie dann nicht „im Dunkeln stehen“ sind
an den Wänden Öllämpchen aufgehängt.
AGB 1. Vertragsabschluss Die Reiseanmeldung kann schriftlich,
per Fax oder e-Mail erfolgen und gilt mit Eingang unserer
Reservierungsbestätigung als verbindlicher Vertragsabschluss,
ohne daß es einer weiteren Bestätigung seitens
des Anmelders bedarf. Die Anmeldung erfolgt durch den
Anmelder stellvertretend auch für alle aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht. Nebenabreden bedürfen stets der schriftlichen
Form. 2. Leistungen Die Mietpreise verstehen sich pro Tag
und Haus für die benannte Personenzahl einschließlich
Bettwäsche, Handtüchern, den Nebenkosten
für Gas, Wasser, Strom, den Kosten der benannten
Freizeiteinrichtungen und der Endreinigung. Bei mehrwöchigem
Aufenthalt erfolgen wöchentlich Wäschewechsel
und Reinigung.
Jedes Kind gilt als eine Person, für Kinder bis
zu 2 Jahren im Kinderbett fallen keine Kosten an.
Variable An- und Abreisetage sind möglich, jedoch
beträgt die Mindestmietdauer 6 Übernachtungen.
Bei Aufenthalten unter 1 Woche wird eine außerordentliche
Endreinigungsgebühr von 50,- € erhoben.
Eine Kaution von 100,- € ist bei Einzug bar zu
entrichten.
Haustiere können nach vorheriger Absprache gern
mitgebracht werden. 3. Zahlungsbedingungen Mit Eingang der Reservierungsbestätigung
wird eine Anzahlung von
25% des Gesamtpreises fällig. Der Nachweis der
erfolgten Anzahlung muß spätestens 8 Tage
nach verbindlicher Reservierungsbestätigung per
Fax oder e-mail bei uns vorliegen. Die Restzahlung
hat bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu
erfolgen. Bei kurzfristiger Buchung innerhalb der 30
Tage Frist ist der gesamte Betrag sofort fällig.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Gesamtpreises halten
wir uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
vor.
Überweisungsgebühren der Banken sind zusätzlich
zu den Mietkosten zu tragen und gegebenenfalls uns zu
erstatten.
Barzahlungen vor Ort nicht nach Absprache möglich,
Kreditkarten und Schecks werden nicht akzeptiert. 4. Stornierung/Rücktritt Maßgeblich ist
der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung
bei uns. Dabei werden folgende Gebühren fällig:
Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt 25
% der Gesamtkosten
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt 50
% der Gesamtkosten
Bei Rücktritt ab 29 Tage vor Reiseantritt und
Nichterscheinen 100 %. Für separat gebuchte Leistungen wie Mietwagen,
Flugleistungen etc. gelten die üblichen Stornogebühren
der jeweiligen Gesellschaften. 5. Versicherung Wir empfehlen, eine separate Reiserücktrittskostenversicherung
abzuschließen. 6. Anreise/Abreise Die Häuser stehen bei Anreise
ab 16.00 Uhr zur Verfügung und sind bei Abreise
bis 10.30 Uhr zu räumen. Individuelle Lösungen
sind je nach Buchungsstand möglich. 7. Haftung Der Mieter haftet für die von ihm,
seinen Angehörigen, seinem mitgebrachten Tier
oder seinen Besuchern verursachten Schäden am
Mietobjekt. Er ist während der Mietzeit für
das Haus verantwortlich – insbesondere für
die Sicherung von Fenstern und Türen – und
hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu
halten.
Empfehlenswert ist die Erweiterung der eigenen Haftpflichtversicherung
um eine Mietsachschäden-deckung an gemieteten
Gebäuden. Für eventuelle Einbrüche empfiehlt
sich der Abschluß einer Reisegepäckversicherung. Der Mieter ist nicht berechtigt, andere Personen bzw.
mehr als die angemeldeten Personen oder Tiere, als
die im Mietvertrag bezeichneten, in dem angemieteten
Haus unterzubringen. Wir sind berechtigt, diese Personen
oder Tiere abzuweisen. Wir sind auch berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen und die umgehende Räumung
durch den Gast zu verlangen, wenn dieser gegen die
ihm obliegende Sorgfaltspflicht für das angemietete
Haus schwer verstößt, insbesondere wenn
er andere Personen und/oder Tiere als die im Vertrag
bezeichneten aufnimmt oder wenn er das angemietete
Haus mutwillig beschädigt oder sonst die Pflichten
eines ordnungsgemäßen Mieters verletzt.
In diesem Fall ist der Gast nicht berechtigt, die anteilige
Rückzahlung des Mietpreises zu fordern. Wird die Durchführung des Mietvertrages infolge
bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung
für bereits erbrachte Aufwendungen oder Leistungen
zu verlangen. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle
bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung
wird ausgenommen, ebenso für gelegentliche Störungen
durch Natur- oder örtliche Gegebenheiten. Der Gast kann unverzüglich vom Eigentümer
Abhilfe verlangen, wenn er an dem angemieteten Haus
berechtigterweise Mängel beanstandet. Die Abhilfe
kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismässigen
Aufwand erfordert. Unterläßt der Gast eine
Reklamation innerhalb von 24 Stunden, verliert er sämtliche
Ansprüche auf Abhilfe. Die Benutzung der Gebäude und Mietsachen erfolgt
auf eigene Gefahr des Gastes.
|